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- §§ 157 BGB und 313 Rekonstruktion des vollständigen Vertrags
- Vollständiger Vertrag
- !F: C_{Risikoverteilung} > p * C_{Kostenverteilung} => L\ddot ucke
- !F: C_{Risikoverteilung} < p * C_{Kostenverteilung} => Regel
- Vollständiger Vertrag kommt in Abhängigkeit von Wahrscheinlichkeit (p) und jew. TransaktionsKosten zustande
- Korrektur über §§ 133, 157 BGB , 313
- gerechter Interessenausgleich
- Verkehrssitte
- ex ante Sicht
- contingencies = Eventualitäten
- weitgehende Übereinstimmung zu ökon. Modell
- Schema § 133: Rekonstruktion des vollständigen Vertrags Vertrag nicht ex ante Pareto superior ist (adverse silection)
- wer ist cheapest cost avoider?
- Beispielwenn Lieferant größer als Abnehmer ist, kanner er u.U. billiger Fabrikationsfehler aussortieren
- wer ist cheapest cost insurer?
- unvermeidbare bwz. nicht wirtschaftl. vermeidbare Schäden
- BeispielNaturgewalten, Schaden durch Waschanlage die sonst täglich gewartet werden hätte müssen
- = wer ist der größere Fisch 'deepest pocket approach'
- '.. eine Einigung darüber wäre im vollständigen Vertrag nicht zustande gekommen...'
- wer ist superior risk bearer?
- = wer ist eher in der Materie drin
- Informationskosten
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