
- § 823 II BGB
RGV ist nicht erforderlich - jeder
Vermögensschaden erfasst
(P) was ist alles
Schutzgesetz?
jede Rechtsnorm i.S.v. Art. 2 EGBGB, die gerade (auch) dazu dienen soll, den Einzelnen
oder einen bestimmten Personenkreis gegen Rechtsgutsverletzungen zu schützen
StVO
h.M.: nein
UWG
h.M.: nein
Insolvenzverschleppung
ja
Schutzgesetz (+) weil §§ 859 ff. BGB auch gerade Individualschutz ermöglichen
Lit.: nein
Schutzzweck ist Gewaltmonopol des Staates
= Allgemeinheit, nicht Schutz von Einzelnen
226, 906 f., 909
1004/862
StGB
Schema § 823 BGB :Vrss
Verletzung eines
Schutzgesetztes
Gesetz verletzt
jede Rechnorm im mat. Sinne
v.g.l. Art 2 EGBGB
Schutzgesetz
Verbots- oder Gebotsnorm
(nicht bloße Formvorschiften)
Schutz der Einzelperson
zumindest auch bezweckt
z.B. (-) Halteverbote iRv Baustellen schützen
nicht das Vermögen des Bauunternehmers
Rechtwidrigkeit
Verschulden bzgl des Verstoßes gegen das Schutzgesetz
nach den Regeln des Schutzgesetztes
Rechtsfolge
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