Bilaterale Schädigung und §254 Schema
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  • Bilaterale Schädigung und §254

    • Grundlagen zu Bilaterale Schädigung und §254

    • Verschuldenshaftung

      • bei Parteien sorgen effizient vor

      • Äquivalenztheorem: Das Opfer hat keinen Anreiz, zu wenig Sorfalt aufzuwenden, egal ob Mitverschulden berücksichtigt wird, oder nicht → effizient

    • Gefährdungshaftung

      • Das Opfer hat einen Anreiz, zu wenig Sorfalt aufzuwenden, wenn Mitverschulden nicht berücksichtigt wird, Schädiger daher zu viel

      • Opfer investiert grds. nicht in Sorgfalt

      • Vorteil der nicht notwendigen Sorgfaltsstanrd-Festlegung durch die Gerichte fällt weg

        • weil durch Bestimmung des Mitverschuldens des Geschädigten implizit das Verschulden des Schädigers festgelegt wird (Interderpendenz)

    • Aktivitätsniveau

        • optimal

        • Verschuldenshaftung

        • !F: (N_S-V_S) > 0

        • Gefährundshaftung

      • unilaterale Steureuerung der Aktivität

        • Beispiel
          Beispiel: Risiken durch Staudammbau (Sinn fragwürdig) können durch kleine Erdwälle (billig) um Felder von Ackerbau (Sinn gesichert) vermieden werden, oder durch sicherere Bauart des Damms selber (teuer)

        • Bauern sollten auch Kosten für Erdwälle ersetzt werden

      • bilaterale Steuerung der Aktivität

        • Beispiel
          Beispiel: Lärmschäden Flughafen - weniger Fliegen oder Anwohner wegziehen?

        • Keine Lösung über Haftungsrecht möglich (Shavells Theorem)

Bilaterale Schädigung und §254 Schema

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