Rechtsfolgenirrtum, Kalkulationsirrtum Schema
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  • Rechtsfolgenirrtum, Kalkulationsirrtum

    • Rechtsfolgenirrtum

    • Kalkulationsirrtum

      • verdeckt (-)

      • offener Kalku-

        laltionIrrtum

        1. wenn ganz offensichtlich

          ? §§ 133, 157 BGB

          • bei Perplexität aber nicht möglich

            (Gleichung mit 2 Unbekannten)

          • RG: Inhaltsirrtum, § 119 I BGB (+)

            • con.: Motiv wird nicht durch Miteilung zum Erklärungsinhalt

          • Inhaltsirrtum

            § 119 I BGB (-)

            • Irrtum bei Willensbildung, nicht Abgabe!

              • ? unbeachtl. Motivirrtum

              • idR aber keine Pflicht

                zum Nachrechnen!

              • Ausnahmsweise Aufklärungspflicht wenn erkennbar und dem VP nicht zumutbar zu vereinbarten Kondition
                • z.B. öffentliche Ausschreibung oder private Kalkulation WU
          • (P) Ausnahme bei Kenntnis des

            Gegners von Kalkulationsirrtum

            • e.A.: ja, § 119 BGB analog

              • Keine Schutzwürdigkeit

            • h.M.: (-)

              • con.: Rechtsunsicherheit, denn wäre die Kenntnis des Anfechtungsgegners

                TB-Merkmal, käme es für den Beginn der Frist nach § 121 BGB darauf an

                wann der Anfechtende von der Kennntis des Gegners Kenntnis erlangt hätt

          • aber nicht jede Abweichung (> 30%)

          • (P) meistens: normatives Element

            • Es muss aber gerade eine Willensbildung vorliegen, die ausgeschlossen ist, wenn im vorhinein nicht nachgesehen
          • Aktienfall

            • Aktien für 3? verkauft, weil im Gespräch als aktueller Kurs besprochen, tats. 5? Wert

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