- formelle Plankontrolle
2) Aufstellungs-
Verfahren
Aufstellungsbeschluss
§ 2 I
nur wichtig für Veränderungssperre (§ 14 BauGB ) oder Rückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB )
Fehler: unbeachtlich
Arg.: ist im BauGB nirgendwo zwingend vorgeschrieben
frühzeitige Beteiligung
§§ 3 I, 4 I
Fehler:
unbeachtlich
nicht in § 214 BauGB erwähnt
dient hauptsächlich der Informationsbeschaffung
Begründung inkl.
Umweltbericht, § 2a
Fehler: § 214 I BauGB Nr.3
Unvollständigkeit schadet nicht
+ Begründung nach § 8 VIII
Umweltprüfung, § 2 IV
Scoping § 2 IV 2: Festlegung von Umfang und Detailierungsgrad der Ermittlung umweltrelevanter Belange (§1 VI Nr. 7a, 7c, §50 S.1 BimSchG)
Fehler: § 214 I BauGB Nr. 1
Beschreibung und Bewertung der umweltrelevanter Belange im Umweltbericht §§2 IV, 2a Nr.2
Verfahrensgebot: zutreffende Bewertung §§2 IV 1, 2 III
Fehler(Bewertungsausfall, -fehleinschätzung): § 214 I BauGB Nr. 1
Formgebot: Vollständigkeit der Beschreibung im Umweltbericht §§2 IV 1 2.HS iVm Anlage 1
Formfehler(Unvollständigkeit): §214 I Nr.3 3.Var.
Bürger- und Behörden-
beiteligung §§ 3 II, 4 II
Planauslegung
Unvollständigkeit schadet nicht
#
Bekanntmachung: Wochenfrist
Auslegung: Monatsfrist
ggf. Wiederholung bei Änderung, § 4a III
Anstoßfunktion
der Veröffentlichung muss gewahrt werden
Klare, verständliche Bezeichnung
des betroffenen Gebiets
Begründung muss beiliegen: § 9 VIII
Nichtwahrnehmung durch Bürger / Behörde führt zu mat. Präklusion, § 4a VI
Sammlung + Bewertung des
Abwägungsmaterials
§§ 2 III, IV, 4a
Unerhebliches / Fehler ohne offensichtl. Auswirkung schaden nicht
bes. auch Umweltprüfung (§ 2 IV als Spezialvorschrift)
(P) RMK von vorweg-
genommenen Abwä-
gungsergebnissen
Zusagen an Investoren vor Beschluss könnten zu Ermittlungsdefizit führen
zwei Be-
dürfnisse
Bedürfnis nach effektiver Planung
Bedürfnis den Bürgerinteressen (demokratischer Komponente des Bauplanverfahrens) Raum zu lassen
- Schema:
Vrss.
daher
Vorwegnahme sachl. gererechtfertigt
insb. Wirtschaftsförderung, sonst wäre Vorhaben unterblieben
Vorwegnahme ordungsgem. beschlossen
Beteiligung des Rates, nicht nur der Bürgermeister
Vorwegentscheidung ihrerseits ohne Abwägungsfehler
#
Bewertungs-
ausfall
es hat keine Abwägung stattgefunden
z.B.: Behörde hat Bodenkontamination im Plangebiet bemerkt, berücksichtigt sie aber nicht weiter
Ermittlungs-
defizit
einzelner Belang gar nicht erkannt
z.B.: Interesse eine Tankstellenpächters an Zugang zur Straße wurde nicht berücksichtigt
erfasst auch Ermittlungsüberschuss: Belang wird in Prüfung einbezogen, der unbeachtlich ist
Abgrenzung zu präkludierten Einwänden
unbeachtlich nach § 4a VI 1
Bewertungs-
defizit
einzelner Belang wird in Bedeutung verkannt
z.B.: störender Sportplatz in WA wird erkannt, aber gesagt, Sportler würden schon Rücksicht nehmen
1) Zuständigkeit
Verbandszuständigkeit, §§ 1III, 2 I S.1 BauGB
Die Gemeinden
Organzuständigkeit
- § 41 BauGB GO
für Gemeindegebiet §§ 8 II, 5 I S.1 BauGB
Keine Planerhaltung bei Verstoß
3) Abschluss-
verfahren
Beschlussfassung
§§ 10, 246 BauGB iVm Kommunalrecht
Genehmigung der oberen
Verwaltungsbehörde, § 10 II BauGB
nur, wenn der Bebauungsplan nicht aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde
insb. problematisch:
Befangenheit
(P) formelle RWK ergibt
sich aus Kommunalrecht
Arg.: Wortlaut 'dieses Gesetzes'
§ 215 BauGB auch nicht anwendbar (..dieses Gesetzes)
KommunalR Regelungen
gehen als leges specialis vor
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