Verjährung und Hemmung Schema
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  • Verjährung und Hemmung

    • Verjährungsfristen

    • Modifikation des Laufs der Verjährung

      • Hemmung, §§ 203 ff. BGB

      • Ablaufhemmung, §§ 210 f. BGB

        • Keine generelle Verlängerung, sondern nur, wenn Umstand in letzten 6 Monaten vor Verjährungsfristablauf

      • Neubeginn, § 212 BGB

        • Bei Anerkenntnis des Anspruchs durch Schuldner

          • Definition
            Ein Anerkenntnis ist jedes tatsächliche Verhalten, das unzweideutig darauf schließen lässt, dass dem Schuldner das Bestehen des Anspruchs ? nicht nur zB einer Pflichtverletzung oder Schädigung ? bewusst ist und dem Gläubiger die berechtigte Erwartung gibt, eine Berufung auf Verjährung werde nicht erfolgen
          • Beispiel
            Nachbesserung / Nacherfüllung iRd Mängelrechte § 439 BGB / § 635 BGB , wenn aus Gläubigersicht nicht bloße Kulanz
            • konkludentes Anerkenntnis einer Mängelbeseitigungspflicht
            • ansonsten: § 203 BGB
        • Beantragung/Vornahme behördlicher/gerichtlicher Vollstreckungshandlung durch Gläubiger

      • Zulässigkeitsgrenzen von Vereinbarungen

    • Grundlagen zu Verjährung und Hemmung

    • Rechtsfolgen für

      • Hauptanspruch, § 214 BGB

        • Dauerhaftes Leistungesetzliche Schuldverhältnisseerweigerungsrecht

        • Bei Leistung trotz Verjährung keine Rückforderung nach §§ 813 S. 2 BGB , 214

        • § 215 BGB für möglichkeit der Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte

      • Sicherungsrechte, § 216 BGB

        • Kein Ausschluss der Forderung aus bestellter dinglicher Sicherung Befriedigung zu verlangen

        • Insoweit ggf. Durchbrechung der Akzessorietät des Sicherungsrechts

        • Sicherungsabtretung/-übereigung/EV

      • Nebenansprüche, § 217 BGB

        • Gleichlauf mit Hauptanspruch

        • Verzugszinsen/Verzögerungsschaden/Früchte/Nutzungen/Provisionen/Kosten

      • Gestaltungsrechte, § 218 BGB

        • Gleichlauf mit Hauptanspruch

        • Konsequenz aus Tatsache, dass Gestaltungsrechte nicht verjähren

        • Rein deklaratorisch, da es bereits an Durchsetzbarkeit des Hauptanspruchs fehlt

      • In Ausnahmefällen: Treuwidrigkeit der Berufung auf die Verjährung, § 242 BGB

        • Schuldnerverschleierung

        • Vereinbarung eines Musterprozesses

Verjährung und Hemmung Schema

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