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- Einreden Prüfungsaufbau
- rechtshindernde Einwendungen
- DefinitionRecht ist nie entstanden
- Anspruch enstanden?
- Vertragsschluss §§ 145f BGB f
- Vertretungsrecht (§ 164ff. BGB )
- Rechtfertigungsgründe (§§ 227, 228 BGB , 904)
- rechtsvernichtende Einwendungen
- Einreden des Prozessrechts
- Einrede fehlender Kostenerstattung vorheriger Klagerücknahme (§ 269 VI BGB )
- Einrede der Schiedsgerichtsklausel (§ 1032 BGB )
- Einrede des Klagerücknahmeversprechens
- rechtshemmende Einreden
- DefinitionAnspruch besteht weiter, kann nur nicht gerichtlich durchgesetz werden
- Anspruch durchsetzbar
- = Einrede i.S.d. mat. Rechts
- dauerhaft = 'peremptorische Einrede'
- vorrübergehend = 'dilatorische Einrede'
- müssen vor Gericht geltend gemacht werden
- #
- Bereicherungseinrede (§ 821 BGB )
- Mängeleinrede (§ 438 IV BGB , V)
- Stundung
- Einreden des Bürgen aus Bürgschaftsvertrags §§ 786, 770 BGB , 771
- Einreden des Schenkers
- Dolo-agit-Einrede (§ 242 BGB )
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