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- Konkurrenzen
- Unmöglichkeit
- Große und kleine Geschäftsgrundlage
- große
- Veränderung der Sozialexistenz
- BeispielKrieg, Revulotion, Währungesetzliche Schuldverhältnisseerfall, Naturkatastrophen
- kleine
- alles weitere
- Tatsächliches Element
- Schwerwiegende Veränderung von Umständen
- Umstände waren Grundlage des Vertrags
- kein Inhalt des Vertrags
- Hypothetisches Element
- Hätten die Parteien die Veränderung vorausgesehen, hätten sie den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen haben.
- Normatives Element
- Interessenabwägung hinsichtlich der Zumutbarkeit der Vertragsanpassung
- Das Fehlen der ursprünglichen subjektiven Geschaäftsgrundlage wird dem Fehlen der obj. Geschäftsgrundlage gleichgestellt.
- Fälle des gemeinschaftlichen Motivirrtums
- Rechtsfolge
- Anspruch auf Anpassung: an das, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie das Risiko antizipiert hätten
- Rücktrittsrecht: Rückabwicklung gem. §§ 346 ff. BGB
- ggf. Kündigung
- Ermittlung
- Billigkeit (finanz. Leistungsfähigkeit)
- Öknomomische Betrachtung
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