6704
- Auflösung und Beendigung der GbR
- Gründe
- § 723 BGB : Kündigung d. Gesellschafter
- jederzeit
- ohne Grund
- Sonderfall: befristete Gesellschaft
- § 723 I S.2 BGB Kündigung aus wichtigem Grund
- § 725 I BGB : Kündigung durch Gläubiger
- wenn Pfändung an Anteil eines Gesellschafters erwirkt (§§ 859, 857 ZPO)
- Vereinbarung, dass Gesellschafter stattdessen auscheidet, ok
- Insolvenz der Gesellschaft / eines Gesellschafters (§ 728 BGB )
- Zeitablauf, Erreichen von Zweck (§ 726 BGB )
- oft nicht sachgerecht, konkludent abbedungen
- Reguläres Ausscheiden aller bis auf einen Gesellschafter
- zuwachsen von 100% der Anteile (§ 738 BGB ) auf letzter nat. Person
- Folgen
- Gesellschaft wird aufgelöst
- wenn nicht Fristen verinbart
- Kontrolle gem. Abs. 3
- Fristen an sich OK (Abs. 1 S.6)
- wenn nich Fortbestand vereinbart
- Ausscheiden d. Kündigenden (§736 I)
- prozessual
- Gestaltungsklage
- notw. Streitgenossenschaft
- neuer Gesellschaftszweck: Aufösung (§ 730 BGB ) = 'Abwicklungsgesellschaft'
- Fortbestand der Treuepflicht
- weitere Abwicklung §§ 730 - 735 BGB
- Dienstleistungen werden nicht ersetzt, § 733 II BGB 3
Bewerte diese Mindmap:
8 / 10 Sternen –
1 Bewertungen
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10