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- dingliche Surrogation
- Grundlagen zu dingliche Surrogation
- Definitiondingliche Surrogation ist der automatische Übergang von Rechten kraft Gesetz
- h.M.: ja
- Arg.: wenn schon bei bloßen Forderungen, dann doch erst recht beim Anwartschaftsrecht
- e.A.: nein
- Arg.: Typenzwang! dingl. Surrogation nur in gesetzl festgelegten Fällen
- Arg.: keine Publizität
- Rettungsmöglichkeit: ergänzende Auslegung
- Fälle wo gesetzlich angeordnet
- erst an Sache, dann an Geld
- Pfandrecht an Forderung ist Pfandrecht an Erlös (insb. Sache auf die Forderung gerichtet war)
- Ratio: die Forderung erlischt mit § 362 BGB - Wegfall des Pfandrechts aber gerade nicht gewollt!
- Beispielich habe ein Pfandrecht an der Forderung aus § 433 I BGB dann bekomme ich automatisch Pfandrecht an Kaufsache, sobald übergegangen
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