Streitfälle FGW (Abmahnung) Schema
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  • Streitfälle FGW (Abmahnung)

    • Im nichtigen Vertrag denkt

      GF es läge wirks. Vertr. vor

    • Aufopferungsfälle

    • (P) GoA durch Hoheitsträger

      • Rspr.: Auch-fremdes Geschäft, Fremdgeschäftsführungswille vermutet.

        Hoheitsträger wird sowohl f. Privaten als auch in Ausübung öffR Pflichten tätig.

      • a. A.: Kein fremdes Geschäft, jedenfalls aber kein Fremdgeschäftsführungswille.

        • arg.: Handeln aufgrund öffR Rgdl. o. Fremdgeschäftsführungswille. Fremdgeschäftsführungswille reine Fiktion.

        • arg.: Umgehung spezialgesetzlicher öffR RGdl.

        • arg.: Unterordnung unter privaten GH und Abwarten dessen Entscheidungen

          (§ 681, S. 1 BGB) unvereinbar mit effizienter Gefharenabwehr

    • Abmahnkosten

    • Auch fremdes

      Geschäft

      • Rspr.: Fremdgeschäftsführungswille wird vermutet bei nachkommen

        einer allg. Hilfspflicht § 323c BGB

      • BGHZ 38, 270, 276 - Selbstaufopferung im Straßenverkehr

        • Fremdgeschäftsführungswille (+), aber Anspruch nur unter Berücksichtigung des eigenen Beitrags zur Gefahrenlage

      • BGHZ 40, 28, 31 (Funkenflug-Fall)

        • Fremdgeschäftsführungswille auch bei Erfüllung eigener Pflicht möglich. Erfüllung eigener öffentlich-rechtlicher Pflichten spricht nicht gegen Tätigwerden zur Erfüllung privatrechtlicher Pflichten Anderer

      • Fremdgeschäftsführungswille wird nicht vermutet bei darüber

        hinausgehender Handlungspflicht oder

        finanzielle Interessen hat

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