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- AT Folge bei einseitigen WE
Konstellationen
Folge (P)
Bedingungsfeindlichkeit
einseitiger Rechtsgeschäfte
meist ok, weil 'Rechtsbedingung':
für Adressaten besteht zu keinem Zeitpunkt Zweifel an Bedingungseinritt
? der Grund der Bedingungsfeindlichkeit greift also nicht
Arg.: hier auch noch § 45 III GKG
Minderjährige
Stellvertretung
Zurückweisung, § 174 BGB
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