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- bauordnungsrechtliche Maßnahmen
- Maßnahmen
- Instandsetzungverfügung, § 76 II BauGB
- Anpassungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung, § 76 III BauGB
- Verhältnismäßigkeit streng zu prüfen, da Durchbrechung des Vertrauensschutzes
- Baueinstellungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung, § 75 BauGB
- Generalklausel, § 58 BauGB
- Gefahr
- Störer
- Bauherr: Handlungsstörer, § 8 SOG iVm § 54 HBauO
- Besitzer usw. §§ 8 - 10 BauGB SOG iVm § 53 BauGB HbauO
- solange Anlage noch formell rechtmäßig (= Genehmigung besteht), entfällt die Störereigenschaft
- Legalisierungswirkung der Baugenehmigung
- Ermessen
- Prüfung
- Schema: Rechtmäßigkeit der Bauornungsmaßnahme
- RGL
- siehe rechts
- (P) Zuständigkeit (-) wg. Vorrang d. ZivilR.
- wg. Gewaltenteilung (Art. 20 II 2) darf Verwaltung nicht Aufgaben d. Gerichte übernehmen
- bei Antrag auf Einschreiten d. Behörde gilt Amtserm.gunds., § 24 VwVfG
- Beispielim ZivilR muss Kl. z.B. Gutachten usw. vorfinanzieren, hier nicht
- Abwägung
- stehen eher Belästigungen oder
- echte Gefahren im Raum
- mat. RMK
- (P) Miteigentum Ditter
- (P) Nichtigkeit des VA ?
- Rechtswidrigkeit des VA
- Duldungesetzliche SchuldverhältnisseA gegen Miteigentümer
- RGL ist § 76 BauGB , erst recht Schluss
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