
- bauordnungsrechtliche Maßnahmen
Maßnahmen
Instandsetzungverfügung, § 76 II BauGB
Anpassungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung, § 76 III BauGB
Verhältnismäßigkeit streng zu prüfen, da
Durchbrechung des Vertrauensschutzes
Baueinstellungs-
verfügung, § 75 BauGB
Generalklausel, § 58 BauGB
Gefahr
Störer
Eigentümer: Zustandsstörer § 9 SOG, 8 I LStVG
Bauherr: Handlungsstörer, § 8 SOG iVm § 54 HBauO; 8 LStVG
Besitzer usw. §§ 8 - 10 BauGB SOG iVm § 53 BauGB HbauO
solange Anlage noch formell recht-
mäßig (= Genehmigung besteht),
entfällt die Störereigenschaft
Legalisierungswirkung
der Baugenehmigung
Ermessen
Prüfung
- Schema:
Rechtmäßigkeit
der Bauornungsmaßnahme
RGL
siehe rechts
(P) Zuständigkeit (-)
wg. Vorrang d. ZivilR.
wg. Gewaltenteilung (Art. 20 II 2) darf Verwaltung nicht Aufgaben d. Gerichte übernehmen
bei Antrag auf Einschreiten d. Behörde gilt Amtserm.gunds., § 24 VwVfG
im ZivilR muss Kl. z.B. Gutachten usw. vorfinanzieren, hier nicht
Abwägung
stehen eher Belästigungen oder
echte Gefahren im Raum
mat. RMK
(P) Miteigen-
tum Ditter
(P) Nichtigkeit des VA ?
Rechtswidrigkeit des VA
Duldungesetzliche SchuldverhältnisseA gegen Miteigentümer
RGL ist § 76 BauGB , erst recht Schluss
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