- informationelle Selbstbestimmung
Schutzbereich
Befugnis des Einzelnen, selbst über Preisgabe
und Verwendung seiner pers. Daten zu bestimmen
dient auch Schutz vor Einschüchterung, wg. Überwachung die Ausübung anderer GR einzuschränken
Volkszählungurteil
Gewalttäter-
datei Sport
(P) Ermächtigungsgrundlage
Eingriff
automatische Kennzeichenüberwachung
sekundenschnelle Prüfung, sofortige
Löschung im 'Nichttrefferfall'
Spickmich.de
Entscheidung
der Einzelne hat keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über 'seine'
Daten, denn er entfaltet seine Persönlichkeit innerh. der soz. Gemeinschaft
Schon hier unterscheiden, 4 rechtfertigungsbedürftige Stufen:- Erhebung
- Speicherung
- Nutzung
- Weitergabe
Rechtfertigung
ist der Kernbereich der privaten
Lebensgestaltung betroffen?
Vergleich der Eingriffsintensität im konkreten Fall zu bestehenden Rspr.
Differen-
zierung
#
personen-
bezogen
Bereichsspezifische
Rechtsgrundlage
Zweckbindungsgebot- Zweckänderung nur zulässig wenn auch erneute Datenerhebung zulässig wäre - (S) hypothetische Datenneuerhebung
RGL, vgl. 98a-98c, 100c, 110a ff
oder rein
statistisch
weniger Zweckbindung
Allgemeine RGL ausreichendkeine Differenzierung
nach Sensibilität
Arg.: schon bloßes Datum kann durch Computer Stel-
lenwert erlangen ? es gibt keine belanglosen Daten
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