Annahmeverzug des Arbeitgebers (Arbeitsrecht) Schema
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  • Annahmeverzug des Arbeitgebers (Arbeitsrecht)

    • Schema § 615:

      Anspruch auf

      Verzugslohn

      § 615 BGB

        • oder Ausbildungesetzliche Schuldverhältnisseerhältnis: § 10 II BBiG

      1. keine Unmöglichkeit

        der Arbeitsleistung, § 615 S.3 BGB

        • bei unstreitigen Arb.Verh.: tatsächliches Angebot i.S.d § 294 BGB

          • z.B. nach Kündigung durch den AN

        • Wörtliches Angebot nach § 295 BGB

          bei Verweigerung der Mitwirkung des AG

          • Bereitstellung von Arbeitsräumen, Material und Werkzeug, Gewährleistung des Arbeitsschutzes

            Auch konkrete Arbeitsanweisungen gehören dazu, wenn sie erforderlich sind, um die Leistungspflicht zu konkretisieren

        • Entbehrlichkeit des

          Angebots gem. § 296 BGB

          • AG bringt klar zum Ausdruck, dass er auf Arb.leistung verzichtet

          • insb.: nach Kündigung

            durch den AG

            • z.B.: wenn eine wirksame Kdg mit zu kurzer Frist erklärt wurde

            • Arg.: Bereitstellen des Arbeitsplatztes ist kalendermäßig bestimmte Leistung

        • Aufhebungesetzliche Schuldverhältnisseereinbarung i.d.R. (-), da nicht von Angebot auszugehen, auch wenn formnichtig

      2. Leistungsbereitschaft

        § 297 BGB

        1. Leistungswille

          • Erhebung einer Kündigungsschutzklage ersetzt den Leistungswillen nicht

          • (-) wenn AN die Arbeitsaufnahme davon abhängig macht, dass der AG Kündigung 'zurücknimmt'

          • bei pers. Gründen muss AG soweit zumutbar alternative

            vertragsgemäße und leidensgerechte Beschäftigung anbieten

        2. Leistungsfähigkeit

          • bei Krankheit: objektive Betrachtung

            • Wille des AN, trotz Arbeitsunfähigkeit die Arbeit anzutreten, ist nicht zu berücksichtigen

      3. kein vorübergehendes

        Leistungesetzliche Schuldverhältnisseerweigerungsrecht

        • Auskunftsanspruch des AG nach § 74c II HGB analog

        • Bei Verweigerung des AN: Anspruch des AG nach § 320 I BGB

          • Abweisung der Klage als 'derzeit' unbegründet

      4. Anspruchskürzung od.

        Wegfall wg. Verrechnung

          • Grds. lex specialis zu 615 S. 2 BGB

          • Zeitpunkt: ab beabsichtigter Entlassung

          • Vorauss: Sozialwidrigkeit i.S.d. §§ 1 ff KSchG bei ord. Kdg.

          • Sozialwidrigkeit gilt mittelbar über 13 I 5 KSchG auch für ao Kdg

            sowie mittelbar bei Sittenwidrigkeit über § 13 II KSchG

          • Zeitpunkt bis Ablauf der ord. Kdg.frist

          • häufigster Fall: Freistellung des AN bis Ende Kdg.frist

    • Dauer

      • Ende: Beim Enfallen

        der Voraussetzungen

        • z.B.: Auflösung durch Urteil nach § 9 KSchG

        • nicht allein durch Obsiegen des AN in KSchKlage

          • der AG muss Beschäftigung neu anbieten

    • Grundlagen

      zu Annahmeverzug des Arbeitgebers (Arbeitsrecht)

      • Verschulden des AG: Irrelevant

      • § 615 BGB ist abdingbar

      • Lohnausfallprinzip

        • der AN wird so gestellt,

          als ob er Leistung erbracht hätte

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