Vergütungen Schema
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  • Vergütungen

    • Grundlagen zu Vergütungen

      • Laufendes (v.a monatliches) Entgelt

        • Zulässigkeit von Vorbehalten

          • Freiwilligkeitsvorbehalt unzulässig
          • Widerrufsvorbehalt grds. bis zur Höhe von 25 % möglich, jedoch hohe Anforderungen an Gestaltung
      • Sonderzahlungen: Anspruchsgrundlagen

        • Kollektivrechtlicher Anspruch

          • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
        • Individualvertraglicher Anspruch

          • Vereinbarung im Einzelvertrag
          • durch betriebliche Übung
          • Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
    • Sonderzahlung in Betrieblicher Übung

      • Definition
        Vertagstheorie des BAG regelm. Wiederholung best. Verhaltensweisen des AG, aus denen der AN schließen kann, ihm solle eine Leistung / Vergünstigung auf Dauer angeboten werden. Annahme durch AN konkl.

        • Definition
          Entstehen durch 3 maliges vorbehaltsloses Gewähren

        • Vertrauenstheorie (m.M.) Begründung anhand des gesetzten Vertrauens § 242 BGB

      • Beispiel
        Weihnachtsgeld

      • Abgrenzung zur Gesamtzusage

        • individualvertragliche Vereinbarung zwischen AG und den einzelnen gesamten Arbeitnehmern

        • bei der Gesamtzusage erfolgt die Zuwendung ausdrücklich

          • bei der BÜ erfolgt diese Konkludent
      • Zulässigkeit von Vorbehalten

        • Freiwilligkeitsvorbehalte grds. zulässig => Verhindern Anspruchsentstehung

        • freiwillger Widerrufsvorbehalt unwirksam, da widersprüchlich !! § 307 I S. 2 BGB

      • Änderung, Beendigung

        • gegenläufige / negative BÜ

          • wenn AG ausdrücklich erklärte, daß es sich in Zukunft um eine freiwillige Leistung handele, auf die kein Rechtsanspruch mehr bestehe. und der AN der neuen Praxis 3x nicht widersprach
          • Rsrp. früher: mgl, wenn..
            1. Ausdrückliche Erklärung dass kein Rechtsanspruch in Zukunft auf die freiwillige Leistung besteht
            2. Der Anspruch selbst aus einer betrieblichen Übung folgt
          • BAG: unzulässig
            • Nach der Vertragstheorie entsteht ein vollwertiger vertraglicher Anspruch dieser kann nur durch Kündigung oder Änderung des Arbeitsvertrages aufgehoben werden
            • § 308 BGB Nr. 5, Schweigen kann grds. auch durch AGBs keine Erklärungswirkung zukommen
        • nötig ist daher: entweder Änderungskündigung oder Abschluss eines Änderungesetzliche Schuldverhältnisseertrags bloße Hinnahme der Erklärung des AG ist nicht gleich konkludente Zustimmuing des AN

          • nicht durch einseitigen Widerruf oder Direktionsrecht
      • Geltung für neu eintretende AN

        • BAG: (+)

          • Ausnahme: wenn bei Vertragsschluss die betriebliche Übung ausdrücklich beendet wurde
        • da die allgemein betriebsüblichen Arbeitsbedingungen mit Vertragsbestandteil werden

      • Anfechtung (-), da unbeachtlicher Rechtsfolgenirrtum

    • Arten von Sonderzahlungen

      • 1. Sonderzahlung mit Entgeltcharakter

        • Definition
          Entlohnung erbrachter Arbeit

          • z.B.: 13. Monatsgehalt
        • ob unmittelbare Ggleistung ergibt sich aus nach außen erkennbarem Zahlungesetzliche Schuldverhältnisseersprechen

        • steht im Synallagma => Anw. § 320 ff. BGB, insb. § 326 BGB; 307 I BGB sehr eingeschr.

        • dies gilt nunmehr auch für Zahlungen mit 'Mischcharakter'

      • 2. Gratifikationen

        • Definition
          Zahlungen die überwiegend aus anderen Motiven erfolgen

          • Beispiel
            Bsp. Honorierung vergangener od. künftiger Betriebstreue / Reduzierung v. Fehlzeiten etc.
        • § 4a EFZG

        • stehen nicht im Synallagma größerer Spielraum i.R.d. § 307 BGB

        • Anspruch auf Zahlung vorenthaltender Überstunden

          • §§ 611, 615 BGB
          • Überstunden ohne Vereinbarung grds. nach § 612 I BGB , II, wenn Anordnung durch AG oder Duldung oder dringendes betriebliches Erfordernis
      • Entwicklung der Rspr.

        • alte Rspr:Sonderzahlung mit Mischcharakter Leistung für Betriebstreue + Für Arbeitsleistung

          • nur (1) standen im Synallagma d.h. in dem ZPT. indem dem AN die Leistung unmöglich ist erlsicht der Leistungsanspruch § 326 BGB
          • (2) (3) Entgelt im weiteren Sinne Kürzung bei fehlendem Lohnanspruch nur wenn dies individualvertraglich vereinbart wurde
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