10098
- Aufsicht im Kommunalrecht (NKomVG)
- Maßnahmen zur Rechtsaufsicht
- Unterrichtung, § 172 NKomVG
- insb. wenn die Aufsichtsbehörde nicht auf dem Dienstweg Kenntnis erlangt hat
- Beispielaus der Zeitung
- Beanstandung, § 173 NKomVG
- + AoSofVoll § 80 II NKomVG 1 Nr.4 sinnvoll
- § 173 ist kein Gesetz iSd. § 80 I 1 VwGO
- Anstoßfunktion
- nur zulässig, wenn Wiederherstellung des rm. Zustands noch möglich; sonst unverhältnismäßig
- unzulässig bei zukünftigen Maßnahmen
- Arg.: Wortsinn, Umgehung der Selbstverwaltung
- Ausnahme: es drohen schwere irreversible Schäden
- Anordnung § 174 I NKomVG
- bei rechtswidrigem Unterlassen
- nur soweit erforderlich
- insb. Anordnung der Beschlussfassung
- aber nicht des Inhalts selbst
- Ausnahme: es kommt nur ein rechtm. Inhalt in Betracht
- Ersatzvornahme § 174 II NKomVG
- wenn Frist nach Anordnung verstrichen
- VA ggü. Gemeinde
- VA/Satzung/Realakt ggü. Bürger
- (P) richtiger Klagegegner für den Bürger danach
- die Aufsichtsbehörde
- Arg.: Worlaut 'an Stelle' und nicht 'in Vertretung'
- Arg.: sonst müsste Gemeinde sich für Maßnahme verantworten, die sie gar nicht wollte
- Bestellung von Beauftragtem, § 175 NKomVG
- nur als ultima ratio
- Genehmigung bei gesetzl. Vorbehalten
- BeispielGenehmigung von Bürgschaften, Kreditaufnahmen, Verplichtungsermächtigungen
- (str) Ermessen der Aufsichtsbehörde oder Rechtsanspruch auf Erteilung ?
- h.M.: Rechtsanspruch bei Versagung
- Arg.: Art. 57 V NV, Kommunalaufsicht = reine Rechtskontrolle
- a.A. (Kondominium-Theorie): Ermessen (+)
- Arg.: Grenzbereich zw. Kommunalaufsicht und Staatsverwaltungs im engeren Sinne
- Grundlagen zu Aufsicht im Kommunalrecht (NKomVG)
- #
- BeispielAnstellung eines Mitarbeiters, Erlass eines Bebauungsplans
- Ratio: Garantie ihrer Selbständigkeit in eigenen Sachen, Art. 28 II GG
- auch Zweckmäßigkeitskontrolle
- Aufsicht über die Aufsicht ist Fachaufsicht
- (P) Anspruch auf Einschreiten der Kommunalaufsicht
- h.M.: gibt es nicht, subj. Recht (-)
- Arg.: § 170 ff. NKomVG dienen nicht Individualinteresse sondern dem der Allgemeinheit
- Rechtsschutz der beaufsichtigen Gemeinde iRd A-Klage
- keine bloß vorbereitende Maßnahme, § 44a VwGO
- Klagebefugnis, § 42 VwGO aus Art. 28 II GG
- Prüfung einer Aufsichtsmaßnahme
- RGL
- 'Als belastende Maßnahme, die das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde aus Art. 28 II GG, 57 NV berührt, bedarf die aufsichtsrichtiche Beanstandung einer RGL.'
- formelle RMK
- Zuständigkeit
- Rechtsaufsicht § 171 I NKomVG , II
- idR das Innenministerium
- für sonstige kreisangehörige Gemeinden auf der ersten Stufe: der Landkreis
- Fachaufsicht § 171 V NKomVG
- idR das Fachministerium
- für sonstige kreisangehörige Gemeinden auf der ersten Stufe: der Landkreis
- Anhörung § 28 I VwVfG
- Art. 28 II GG erfordert vor allen Maßnahmen Anhörung der Gemeinde
- materielle RMK
- Vrss. der Maßnahme (vgl. rechts)
- RMK der kommunalen Maßnahme
- RGL, formelle RMK, mat. RMK
- umfassende Prüfung d.h.: nach Fehler weiterprüfen
- Arg.: Beratungsfunktion der Aufsicht
- nicht von Ermessensfehlern sprechen
- betrifft nur Gericht, § 114 VwGO
- Ermessen
- h.M.: intendiertes Ermessen
- Maßnahmen zur Fachaufsicht
- Weisungen
- nicht die Maßnahmen der § 172 NKomVG - § 175 NKomVG
- aber Rechtsaufsichtsbehörde kann zu deren Ergreifung angewiesen werden
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