
- § 49 VwVfG , Widerruf
rechtmäßiger GrundVA
begünstigend (II,III)
oder belastend (I)
(wenn begünstigend) Grund
(wenn belastend) VA gleichen Inhalts muss nicht erneut erlassen werden
Frist
Verweis in § 49 II VwVfG , III
Ermessen
Entschließungsermessen
Auswahlermessen
Umfang: Ganz/teilweise
Nur für die Zukunft
Gründe für Widerruf
v. begünstigenden VA
alle Bescheide
RMK des Vorbehalts
RMK der Gebrauchmachung
Nichterfüllung
einer Auflage
- ultima ratio
- vorher: Mahnung, Fristsetzung usw.
h.M.: egal
Arg.: § 43 VwVfG - ist wirksam
Änderung der Sachlage
+ Gefahr für Gemeinwohl (h.M.)
Änderung der Rechtslage
+ Gefahr für Gemeinwohl (h.M.)
+ Kein Gebrauchmachen von Begünstigung/Empfang der Leistung
Abwehr schwerer Nachteile für das Gemeinwohl
Enge Auslegung
hier auch rückwirkende Aufhebung möglich
mögliche
Gründe
nicht rechtzeitige/zweckwidrige Leistungesetzliche Schuldverhältnisseerwendung
auflagewidrige Leistungesetzliche Schuldverhältnisseerwendung
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