Beweisverlagerung Schema
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  • Beweisverlagerung

    • #

      1. Gesetzliche Vermutung

        • siehe links unten

        • Beispiel

          • gilt nicht bei 808, 952
        • Beispiel

        • Definition
          Tatsachen und Rechtsvermutungen

        • Gegner kann Gegenbeweis erbringen (§ 292 ZPO ), dass Tatsachen für Vermutungstatbestand nicht vorliegen

        • Gegenbeweis - Beweis des Gegenteils

          • (1) (+) falls beim Gericht Zweifel begründet werden
          • (2) (+) Gegener muss zur vollen Überzeugung des Gerichts beweisen, dass Vermutungstatbestand nicht vorliegt Lese zu den Voraussetzungen des § 1006 ZPO A/G Rn. 110
            • Vermutung bleibt bestehen bis die Unrichtigkeit eindeutig nachgewiesen ist Verteidigung des Gegners: 1. Vermutungstatbestand bestreiten (gesetzlicher Fall § 1006 I 2 BGB) 2. Beweis des Gegenteils, § 292 NACH SINN UND ZWECK KANN VERMUTUNGSNORM U.U. SOGAR IM EINZELFALL UNWIDERLEGLICH SEIN!! A/G Rn. 113
        • Aufbau

          • Im TB Tatsachen für Vermutungstatbestand nennen
          • subsumieren und auf RF schließen
      2. Indiz

        • Definition
          Auf Tatsache kann geschlossen werden, wenn Gesamtwürdigung aller Indizien ('Hilfstatsachen') diesen Schluss zulässt, Überzeeugungskraft wächst mit jedem weiteren Iindiz

          • bspw. Fingerabdrücke auf der Tatwaffe
          • siehe Privatverischerungsrecht Oberheim Rn. 1331 Anders Gehle S. 231
        • Voraussetzungen:

          • Indizien stehen fest, sind also unstr. oder erwiesen Beweisaufnahme über Indizien möglich!
            • Beweiserhebung, aber nur bei Schlüssigkeit
        • Folge:

          • kann von Indizien auf die Haupttatsache geschlossen werden, so wird diese der Entscheidung zugrunde gelegt
            • Um Indizienbeweis zu beseitigen muss Gegner den Gegenbeweis erbringen
        • Aufbau

          • TB: wenn sie str sind im Zusammenhang mit der Haupttatsache im Str. Vorbringen / falls sie unstr. sind auch dann im str. Vorbringen aber als unstr kenntlich machen
            • 'Der Kl behauptet der Beklagte habe ihn mit einem Bierglas niedergeschlagen. Der Beklagte hatte nach Auseinandersetzung unstreitig ein zerbrochenes Glas in der Hand'
          • EGR: Feststellen, dass für Vorliegen der Rechtsnorm HTS vorliegen muss, welche durch den Schluss aus Indizien zu begründen ist. Diese sind zu bennen ihre Zugrundelegung ist zu rechtfertigen (Beweiswürdigung)
        • Abgrenzung (a) (b) (c)

          • zu (a) hier der Gesetzgeber geregelt bei welchen Tatsachen auf HTS geschlossen werden kann
          • zu (b) hier Ausnahme; nach Erfahrungsgrundsätzen kann ausnahmsweise bei vorliegen mehrerer Indizien auf die HTS geschlossen werden
            • hier: viele Details
          • stets bei bestimmten Erfahrungsgrundsätzen auf HtS schließen
            • hier grober Geschehensablauf; Details schaden eher
        • Häufigster Anwendungsfall

          • Kausalität Verschulden
        • (-) bei Vorsatz und grober FAhrlässigkeit : Merke Vermutungstatbestand genau beschreiben; 'Typizität'

        • Vermutete Tatsache muss vorgetragen werden, nur die nähere Substantiierung ist nicht notwendig

    • #

      • Verlagerung des Beweises auf leichter beweisbare Tatsachen, von den schwer zu beweisenden str. erheblichen Tatsachen

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