5982
- Wirkung der Ehe
- Generalklausel
- personen- und vermögensrechtliche Pflichten
- Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs
- Durchsetzbarkeit
- Eheherstellungsklage (-) § 120 III FamFG
- andere Klagen dürfen § 120 III FamFG nicht unterlaufen und außerdem sind die Rechtsfolgen von Ehestörungen in der Scheidung abschließend geregelt
- Ehename § 1355 BGB
- Umfang Sorgfaltspflichten § 1359 BGB
- nicht im Straßenverkehr, oder wenn sich die Ehegatten wie Dritte im Rechtsverkehr gegenüberstehen
- Haftung
- Eigentumsvermutung §§ 1362 f. BGB
- Ausgangsproblem: es kann nicht vollstreckt werden da Ehepartner nach § 809 ZPO nicht herausgabebereit ist
- der Vertragspartner soll vor Verschleierung geschützt werden
- Schema: Vrss
- gültige Ehe
- Arg.: Umkehrschluss § 739 II ZPO
- Arg.: nicht durch Verfassung geboten
- Arg.: keine planw. Regelungslücke
- kein Getrenntleben iSd § 1567 I BGB
- Güterstand ist egal!
- bewegliche Sache
- Besitz eines o. beider Ehegatten
- nicht ausschließlich zum Gebrauch eines Ehegatten bestimmt
- Beispiel(+) bei Kleidung und Arbeitsgeräten
- (-) bei Damenhalskette: Kann auch Geldanlage d. Ehemannes sein
- Widerlegbarkeit d. Alleingewahrsamsvermutung (§ 739 ZPO)
- e.A.: Widerlegung möglich
- Arg.: Bezugnahme auf § 1362 BGB, welcher eine widerlegbare Vermutung enthält
- h.M.: Unwiderleglich im Vollstreckungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren
- § 739 ZPO nimmt nur auf Vrss des § 1362 BGB bezug
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