Vertrauensschutz= Aufklärungspflicht iSd § 311 BGB Schema
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  • Vertrauensschutz= Aufklärungspflicht iSd § 311 BGB

    • Grundlagen zu Vertrauensschutz= Aufklärungspflicht iSd § 311 BGB

    • wann effizient?

      1. asymmetrische Information

      2. Vertrauensprämie = Käufer zahlt drauf, damit er sich nicht informieren muss

        • Beispiel
          z.B. Verkäufer muss Kosten seiner Ehrlichkeit ersetzt bekommen

        • normalerweise (+), da auf Kaufpreise umgewälzt wird

        • bei einmaligen Verträgen (-)

        • problematisch bei Gutachterhaftung

          • wenn Kreis der Informationsemmpfänger nicht bestimmbar
          • Quersubventionierung!
          • dann Begrenzung auf Bezahler
          • Beispiel
            z.B. auch: Prospekthaftung
        • Sonderfall: werterhöhende informationen

          • hier gerade keine Aufklärungsplficht!
          • weil Vertrauensprämie und Annreiz zur Schaffung sinnv. Info = 0
          • die Vereinigung von Wissen und Kontrolle führt idR zu Effizienz
          • Beispiel
            Makler kann günstig kaufen und teuer weiterverkaufen, weil er durch Satellit hohen Wert des Grundstücks erkannt hat
          • Beispiel
            Daktari Fall
      3. Opportunismusprämie größer als Vertauensprämie

        • d.h. Gefahr des Opportunismus besteht überhaupt

        • steigt mit sinkendem unternehmensspezifischen Kapital (Plastizität)

        • Beispiel
          insb. Baubranche, Gebrauchtwagen

    • Beispiele

      • Beispiel
        Laidlaw vs. Organ

        • 1812, Unabhängigkeitskrieg, Hafen von New Orlean blockiert

        • Tabakpreis im Keller

        • Organ kauft Tabak (günstig), weil er von Frieden gehört hat

          • weil hohe Informationskosten aufgewendet
          • Mitarbeiter nach Ghent geschickt, der dann mit schnellstem Schiff anreiste
        • reine Umverteilung, unproduktive Information

          • Redistributiv
        • Rechtsordnung: sollte Aufklärungspflicht schaffen

      • Beispiel
        Cicero Fall

        • Hungersnot in Rhodos, Weizenschiffe starten aus Alexandria

        • soll Kapitän des ersten Schiffes Pflicht haben, zu informieren, dass noch andere Schiffe kommen?

        • Rechtsordnung: sollte keine Aufklärungspflicht schaffen

          • weil sonst kein Anreiz für Schiffe schnell da zu sein
Vertrauensschutz= Aufklärungspflicht iSd § 311 BGB Schema

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