- Mangel, §§ 434 f. BGB
Sachmangel
Sachmangel ist jede dauerhafte negative Abweichung
der Ist- von der Sollbeschaffenheit der Kaufsache
Beschaffenheit umfasst auch tatsächliche, wirt-
schaftliche und rechtliche Beziehungen zur Umwelt
fragliches Merkmal muss zumindest mittelbaren Sachbezug aufweisen
(P) Dauerhaftigkeit der Ertragsfähigkeit
der Kaufsache (Unternehmen / Mietobjekte)
e.A.: kein Sachmangel
Arg.: konjunkturabhängig, nicht dauerhaft anhaftend
Sachmangel (+)
zumindest, wenn Angaben über mehrere Jahre (Dauerhaftigkeit)
1. Stufe: § 434 I S.1 BGB
subjektive Kriterien
vereinbarte
Beschaffenheit
Abzugrenzen von
bloßen Wissenangaben
Arg.: Anwendungsbereich von S.2 soll nicht unterlaufen werden
bloße Wissensangaben z.B.: bei ungeprüfter Weitergabe von Infos vom Vorbesitzer (Auktionshaus)
insoweit gelten nach st.Rspr. private
Pauschal-Haftungsausschlüsse nicht
z.B. 'Verkauf ohne Garantie' ? Mängelrecht bzgl. § 434 I S.1 BGB nicht ausgeschlossen
Arg.: Beschaffenheitsvereinbarung wäre sonst für den K ohne jeden Sinn und Wert
2. Stufe: § 434 I S.2 BGB Nr.1
sub. / obj. Kriterien
vertraglich vorausgesetzte Verwendung
3. Stufe: § 434 I S.2 BGB Nr.2
objektive Kriterien
gewöhnliche Verwendung
+ Werbeaussagen, § 434 I BGB 3
Unbestimmter Personenkreis
Zurechnung von Produzent, Gehilfen
(P) bloß
schlechter Ruf
Mangel auch (+), wenn tas. kein Mangel vorlag aber
K nicht mit zumutbarem Aufwand überprüfen konnte
Arg.: gewöhnlicher Zweck ist die Weiterveräußerung
besondere Fälle
des Sachmangels
fehlerhafte Montage
(Anleitung), § 434 II BGB
IKEA Paragraph
bei Gefahrübergang ist alles i.O.
andere Sache (aliud)
§ 434 III BGB 1. Alt.
(-), wenn nicht in Erfüllung
der Verbindlichkeit geliefert
sog. Total-Aliud
z.B.: Esel statt Rasenmäher (obj Emfängerhorizont)
höherwerti-
ges Aliud
Arg.: Wortlaut, keine Differenzierung, Wahlrecht ist Käufersache
Arg.: Mangel kann vom Sinn her nicht höherwertig sein
a.A.: konkl. Änderung des KV, Restpreis nach § 433 II BGB
Arg.: §§ 378, 377 HGB a.F. bewirkten auch Änderung des KV
anderes Stück beim
Stückkauf = Aliud?
h.M.: Mangel (+)
Diff. nach obj. Empängerhorizont
Lieferung nicht zwecks Erfüllung: Mangel (-)
absichtliche Lieferung zwecks Erfüllung: Mangel (+), aber § 438 III BGB
fahrlässige Lieferung zwecks Erfüllung: Mangel (+), § 438 I BGB
Arg.: keine Differenzierung im Wortlaut
e.A.: Mangel (-)
Arg.: hier stellte sich vor Reform Abgrenzungsproblem nicht
Teilleistung
§ 434 III BGB 2. Alt.
für Nacherfüllung / Minderung / Verjährung egal, Gleichstellung