Scheingeschäft  § 117 BGB Schema
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  • Scheingeschäft § 117 BGB

    • Anwendung

    • Rechtsfolgen

      • Nichtigkeit des Scheingeschäfts § 117 I BGB

      • Wirksamkeit des verdeckten (dissimulierten) Geschäfts § 117 II BGB

        • Soweit eines vorliegt...

        • ... und dessen Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sind

        • Rechtsgedanke der 'falsa demonstratio'

    • Fälle

      • Beispiel
        Schwarzkauf

        • Grundstückskauf wird mit zu niedrigem Kaufpreis beurkundet um Kosten zu sparen

          • Scheingeschäft mit zu niedrigem Preis ist wegen § 117 I BGB nichtig
          • Der dissimulierte Kaufvertrag (§ 117 II) zum gewollten Preis ermangelt der vorgeschriebenen Form, § 311b I 1, 125 S.1 BGB
          • Ggf. Heilung über § 311b I 2 BGB durch Eintragung
    • Abgrenzungen § 117 BGB (-)

      • Strohmanngeschäft

        • Einschaltung eines Dritten, umso wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen → mittelbare Stellvertretung

        • Beispiel
          B soll bei C ein Bild kaufen, weil C nicht an A verkauft

      • Treuhandgeschäft

        • Beteiligte wollen Wirksamkeit des RG zur Erreichung eines anderen Ziels

        • Beispiel
          A überträgt B seinen Geschäftsanteil, um ihn Gläubigern zu entziehen

      • Umgehungsgeschäft

        • Nachteile bei gewöhnlicher Vorgehensweise werden umgangen

        • Beispiel
          B will A als AN, jedoch sollen die Lohnansprüche der Frau C des A zustehen, um Lohnpfändungen gg. A zu vermeiden

        • Wirksamkeit des Vertrages mit C gewollt; 117 (-), aber ggf. 134

Scheingeschäft  § 117 BGB Schema

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