6407
- Auftrag, §§ 662 ff. BGB
- Grundlagen zu Auftrag, §§ 662 ff. BGB
- unentgeltliche Geschäftsbesorgung
- trotzdem synallagmatischer Vertrag
- Ersatzanspruch für Aufwendungen, § 670 BGB
- Aufwendungen des Geschäftsführers
- Aufwendungen wird sehr weit interpretiert, insb. auch Erleiden von Drittschäden iRd Tätigkeit
- analoge Anwendung im Arbeitsvertrag
- Gesellschafter, der nicht Geschäftsführer ist
- Herausgabepflicht
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