6413
- § 822 BGB
Grundlagen
zu § 822 BGBausnahmsweise Anspruch gegen den, an den verfügt wurde
- Schema § 822 BGB :
Prüfung
Verfügung eines
Berechtigten
unentgeltlich
mangelnde Schutzwürdigkeit
Berechtigter ist
entreichert, § 818 III BGB
Inzidentprüfung, ob Anspruch, der aber i.E. (-)
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