- AGL bei Selbstvornahme im Kaufrecht ohne Frist
kein Raum für analoge Anwendung von Werkvertragsrecht, da dort geregelt, im KaufR nicht!
Arg.: Umgehung des Verschuldenserfordernisses
außerdem: auch dort wäre Frist erforderlich
§ 439 II BGB (-), da sonst Unterlaufung des Rechts zur zweiten Andienung§§ 437 BGB Nr.3, 280 I, III, 281
(+), weil Herausforderung!
Frist, Verschulden idR (-)
§§ 437 BGB Nr.3, 280 I, III, 283
nachträgliche
Unmöglichkeit
e.A.: Nacherfüllung trotz wirtschaftl. Sinnlosigkeit noch möglich
Meinungsstreit kann
dahinstehen, da in jedem Fall
§ 276 BGB (-)
der Gläubiger hat Unm. zu vertreten
kein Zufall
§§ 683, 677 BGB , 670
gesperrt wegen Vorrang der Nacherfüllung im Mängelrecht
§ 326 II S.2 BGB analog
'Die kreative (verzweifelte) Lösung'
Konstellationen
der Käufer hat schon gezahlt, verlangt aus §§ 326 IV BGB , 326 II S.2 analog zurück
der Verkäufer verlangt Kaufpreiszahlung, Käufer beruft sich
auf Anrechnung, wegen ersparter Aufwendungen, § 326 II S.2 BGB analog
Anrechnung heißt automatische Saldierung
Meinungsstreit:
Analogie ja/nein
Lit.: analoge Anwendung,
Herausgabe d. Ersparten
§ 326 BGB dient dem Käuferschutz
unbillige Bereicherung des Verkäufers, Ersparnis der § 439 II BGB
BGH: nein
Arg.: Selbstvornahme durch die Hintertür, Recht zur zweiten Andienung wird unterlaufen
Arg.: Ersparnis nicht bezifferbar
Arg.: Beweisproblem für Verkäufer, wenn perfekt repariert
arg: Systematik des § 437 BGB sieht keinen Anspruch auf Selbstbeseitigungskosten ohne Nachfristsetzung vor§§ 346 I BGB , 437 Nr. 2, 441 I, IV Minderung des Kaufpreises- (-), da Ausschluss gem. § 323 VI BGB
kein Raum für analoge Anwendung von Werkvertragsrecht, da dort geregelt, im KaufR nicht!
Arg.: Umgehung des Verschuldenserfordernisses
außerdem: auch dort wäre Frist erforderlich
§ 439 II BGB (-), da sonst Unterlaufung des Rechts zur zweiten AndienungBewerte diese Mindmap:
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