AGL bei Selbstvornahme im Kaufrecht ohne Frist Schema
6437
  • AGL bei Selbstvornahme im Kaufrecht ohne Frist

      • kein Raum für analoge Anwendung von Werkvertragsrecht, da dort geregelt, im KaufR nicht!

      • Arg.: Umgehung des Verschuldenserfordernisses

      • außerdem: auch dort wäre Frist erforderlich

      • § 439 II BGB (-), da sonst Unterlaufung des Rechts zur zweiten Andienung

    • §§ 437 BGB Nr.3, 280 I, III, 281

    • §§ 437 BGB Nr.3, 280 I, III, 283

    • §§ 683, 677 BGB , 670

      • gesperrt wegen Vorrang der Nacherfüllung im Mängelrecht

      • entspricht oft nicht Wille u. Interesse d. Verkäufers: Reparatur in eigener Werkstatt günstiger ((P) aufgedrängte Bereicherung) 

    • § 326 II S.2 BGB analog

      'Die kreative (verzweifelte) Lösung'

      • Konstellationen

      • Meinungsstreit:

        Analogie ja/nein

        • Lit.: analoge Anwendung,

          Herausgabe d. Ersparten

        • BGH: nein

          • Arg.: Selbstvornahme durch die Hintertür, Recht zur zweiten Andienung wird unterlaufen

          • Arg.: Ersparnis nicht bezifferbar

          • Arg.: Beweisproblem für Verkäufer, wenn perfekt repariert

          • arg: Systematik des § 437 BGB sieht keinen Anspruch auf Selbstbeseitigungskosten ohne Nachfristsetzung vor
    • §§ 346 I BGB , 437 Nr. 2, 441 I, IV Minderung des Kaufpreises

    • kein Raum für analoge Anwendung von Werkvertragsrecht, da dort geregelt, im KaufR nicht!

    • Arg.: Umgehung des Verschuldenserfordernisses

    • außerdem: auch dort wäre Frist erforderlich

    • § 439 II BGB (-), da sonst Unterlaufung des Rechts zur zweiten Andienung

AGL bei Selbstvornahme im Kaufrecht ohne Frist Schema

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