8579
- Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln
- Kontrolle der Lohnvereinbarungen
- Lohnwucher
- DefinitionObjektives Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung § 138 BGB
- BeispielidR 2/3 des branchenüblichen Lohns
- beachte auch MiLoG
- AGB Kontrolle
- Anwendungsfälle
- Keine in
- Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht
- Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- SchR Bezugnahmen können (wohl) überprüft werden
- Schema: § 310 IV 2: Einbeziehung erfolgt nach den §§ 145 ff. BGB
- § 310 IV BGB : Arbeitsrechtliche Besonderheiten sind zu beachten
- zB: fehlende Vollstreckbarkeit der Arbeitspflicht des AN
- Arbeitsvertrag= Verbrauchervertrag (hM)
- § 310 III BGB gilt
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