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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 1 von 10

Welche Fallgruppen (Erscheinungsformen) zu § 242 gibt es?

1.) Dolo-Agit Einwand: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss. 

-->besagt, dass niemand eine Leistung erfolgreich einklagen kann, die er sogleich nach Erhalt zurückgeben müsste, weil dem Schuldner ein entsprechender Gegenanspruch zusteht.

2.) Venire contra factum proprium: Widersprüchliches Verhalten

Ein Recht darf nicht ausgeübt werden, wenn es im Widerspruch zu einem früheren Verhalten steht. 

VVS: - Vertrauenstatbestand wird gesetzt.

         - Vertrauen entsteht

         - Schutzwürdigkeit des Vertrauenden 

         - Widersprüchliches Verhalten

3.) Rechtsmissbräuchliches Verhalten: Immer Einzelfall bewertung erforderlich.