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Karteikarten - BGB AT
Frage 10 von 10
Wie kann eine KG ihre Rechte geltend machen?
Gem. §§ 161 II, 124 I HGB, vertreten durch ihren einzig vertretungsberechtigten Gesellschafter (Komplementär), §§161 II, 125 I, 170 HGB.
Dieser kann für die Gesellschaft als ihr Vertreter jedem beliebigen Dritten Einzelvertretungsmacht erteilen, § 167 I S. 1. Es handelt sich um eine sog. Untervollmacht.


