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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 3 von 10

Wie ist das Verhältnis von c.i.c. und Anfechtung?

Der c.i.c. kommt nur Bedeutung zu, wenn die Frist von § 124 abgelaufen ist. Vor erfolgter Anfechtung bzw. nach Ablauf der Frist ist str., ob die c.i.c. überhaupt anwendbar ist. -a.A.: (-) -BGH: c.i.c. auf Vertragsaufhebung ist durch das Anfechtungsrecht nicht gesperrt. -vermittelnde Ansicht: bei Bejahung der c.i.c. soll dann jedenfalls § 124 entsprechend angewendet werden.