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Karteikarten - Referendare: Behörden- und Anwaltsklausur
Frage 10 von 10
Wann besteht eine Kostenpflicht für ein Verwaltungshandeln (3 Vrss) und wie sind diese Punkte jeweils definiert?
- Schema: Kostenpflicht
Amtshandlung
- liegt vor, wenn es abschließt und Außenwirkung hat
Beteiligter
- ist, wer Anlass zu einer Amtshandlung gegeben hat
Kostengläubiger
- der Rechtsträger der Behörde, die gehandelt hat


