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Karteikarten - Referendare: Behörden- und Anwaltsklausur

Themengebiet: Kostenrecht Niedersachsen

Frage 10 von 10

Wann besteht eine Kostenpflicht für ein Verwaltungshandeln (3 Vrss) und wie sind diese Punkte jeweils definiert?

  • Schema: Kostenpflicht

    1. Amtshandlung

      • liegt vor, wenn es abschließt und Außenwirkung hat

    2. Beteiligter

      • ist, wer Anlass zu einer Amtshandlung gegeben hat

    3. Kostengläubiger

      • der Rechtsträger der Behörde, die gehandelt hat