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Karteikarten - Referendare: Behörden- und Anwaltsklausur

Themengebiet: öR Anwaltssicht: einstw. Rechtsschutz

Frage 2 von 10

Wie lautet der richtige Antrag bei §§ 80a I Nr.2 2. Hs, 80a III VwGO?

  • §§ 80a I BGB Nr.2 2.Hs, 80a III: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Beigeladenen aufzugeben, die Baumaßnahmen unverz. einzustellen und zukünftig alle Maßnahmen zur Ausführung des genehmigten Vorhabens zu unterlassen