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Karteikarten - Referendare: StA Klausur
Frage 3 von 29
Wie kann in der Klausur bzgl. der Untersuchungshaft ein dringender Tatverdacht subsumiert werden?
- Dringender Tatverdacht
- Hohe Wahscheinlichkeit der Begehung einer Straftat, § 112 StPO
- z.B. in Klausur: Der Erlass des Haftfefehls erfordert gem. § 112 StPO dingenden TV, der vorliegt, wenn []. Zwar hat der Beschuldigte die Tat bestritten, aufgrund der Aussage des Zeugen Z wird er aber mit hoher Wahscheinlichkeit in der HV überführt werden.
- 81, 103, 111a/b, 126a,132a, 138a
- Verurteilungsprognose irrelevant


