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Karteikarten - SächsPolG

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 7 von 20

§4/II SächsPolG

Ist die Bedrohung oder die Störung durch eine Person verursacht worden, die das 14.Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

so kann die Polizei ihre Maßnahmen auch gegenüber demjenigen treffen, dem die Sorge für diese Person obliegt.

Ist für eine Person ein Betreuer bestellt, so kann die Polizei ihre Maßnahmen auch gegenüberdem Betreuer im Rahmen seines Aufgabenbereichs treffen.