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- Erwerb & Verlust der Gesellschafterstellung (GmbHG)
- regulärer Erwerb von Anteilen
- Übertragung von Anteilen §§ 15, 16 GmbHG
- andere Möglichkeiten
- an Gründung beteiligt
- UeÂbernahme von Anteilen bei Kapitalerhaltung
- Form
- notariell beurkundet (§ 15 IV GmbHG )
- Genehmigung durch Gericht
- § 1822 Nr.10 BGB
- Vertretung durch Vormund
- §§ 1629 II, 1795 BGB
- Anmeldung bei der GmbH
- gem. § 16 I GmbHG
- fueür Wirksamk. der VeräauÃÂsserung gegenueüber Gesellschaft konstitutiv
- Vinkulierung § 15 V GmbHG
- DefinitionVertragliche Bindung der Übertragung an Zustimmung des Emittenten
- in der Praxis die Regel
- möglicher Anspruch auf Zustimmung
- steht dem alten, nicht dem neuen Gesellschafter zu
- weil Anspruch aus Sonderrechtsbeziehung zw. Gesellschafter und Gesellschaft resultiert
- Rechtsfolge bei Nichtzustimmung
- Nichigkeit der Abtretung
- mögliche Anfechtung des Beschlusses
- Schema: Vorss.
- Gleichbehandlungsgebot
- Interessenabwaeägung
- fehlerhaftes / Nichtgebrauch von Ermessen
- Erwerb von Todes wegen
- vererbbar gem. § 15 I GmbHG
- Ausschluss im Gesellschaftsvertrag unmoeglich
- aber: Vereinbarung, dass Erben auf Verlangen uebertragen muessen OK
- Verlust
- durch Übertragung / Tod
- Kaduzierung
- Einziehung seiner Geschäftsanteile, § 34 GmbHG
- Schema: Einziehung gegen den Willen
- in Satzung bei Eintritt des Gfters schon vorgesehen
- (P) Vorsehung der entsprechenden Abfindung in Satzung
- BGH (24.1. 2012): keine Wirksamkeitsvoraussetzung
- lediglich Abfindungsanpruch gegen andere GFter bei Fehlen
- Beschluss der Gesellschafter (gem. § 46 GmbHG Nr. 4)
- unwirksam, wenn feststeht, dass Abfindung nicht aus GFtsvermögen geleistet werden kann
- typische Bedingungen
- private Insolvenz des Gesellschafters
- Anteil gepfändet
- wichtiger Grund
- unzulaeässig: beliebiger Grund
- Folgen
- Vernichtung des Anteils
- Anspruch auf Abfindung
- wenn nicht gem. § 30 I GmbHG Unterbilanz entsteht
- vorher: Unwirksamkeit des Ausschlusses
- nachher: Wiedereintritt oder Auflösung gem. § 61 II GmbHG
- Austritt
- nicht gesetzlich vorgesehen
- Schema: Vorss.
- wichtiger Grund
- keine andere Möglichkeit
- BeispielÜbertragung an Mitgesellschafter oder Dritten
- Austrittserklärung gegenüber GmbH
- Folgen
- Ausschluss aus wichtigem Grund
- Schema: Vorss.
- auch ohne Vorsehung im GV
- wichtiger Grund
- Beschluss von 3/4 Mehrheit
- Folgen
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