6380
- Dissens §§ 154, 155 BGB
- Totaldissens
- Totaldissens bei Dissens bzgl. essentialia negotii
- Vertrag (-)
- Dissens bei accidentalia negotii (Nebenpunkte)
- Unterscheide...
- offener Dissens § 154 BGB
- Kenntnis von unvollständiger Einigung
- Beispielz.B. Vertragsfortführung trotz Kündigung einer Seite
- im Zweifel Vertrag (-)
- Beispielz.B. Beginn Vertragsdurchführung in Einverständnis → Zweifel widerlegt
- versteckter Dissens § 155 BGB
- im Zw. Vertrag (+) soweit Einigung reicht
- Sonderfall: Verschdulden
- einseitig verschuldeter Dissens
- beidseitig verschuldeter Dissens
- e.A. ebenfalls CIC, aber § 254 BGB (+), nicht § 122 II BGB
- h.M.: keine Haftung
- Arg.: Gleichermaßen bei jeder Partei zuzurechnen
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