Schutzbereich Art. 14, Eigentumgsgarantie Schema
6843
  • Schutzbereich Art. 14, Eigentumgsgarantie

    • vermögenswerte Rechte des Privatrechts

      • Sacheigentum + andere dingl. Rechte

      • nicht geschützt ist Eigentum, das rechtswidrig erlangt wurde

        • ggf. hier Inzidentprüfung

      • nicht: Vermögen als solches

        • da Eigentum an Rechtspositionen gebunden ist; Vermögen ist jedoch kein Recht, sondern der Inbegriff aller geldwerten Güter

        • auch nicht künftige Rechspositionen

          • Beispiel
            z.B. Erwerbsaussichten, Chancen, Erwartungen
        • (P) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

            • und nur bei unmittelbar betriebsbezogenen Eingriffen, die zielgerichtet den Betrieb in seiner Existenz gefährden.
          • h.Lit.: fällt in den Schutzbereich des Art. 14 I GG
            • also tatsächliche Gegebenheiten geschützt: Geschäftsbeziehungen, Kundenstamm, Lagevorteile, good will (Marktsstellung) (jedoch keine Positionen, die bereits als eigentumsrechtliche Einzelpositionen erfasst sind)
          • SB Art. 14 (-), also kein Schutz der tatsächlichen Gegebenheiten
            • Arg.: andernfalls würde die Grenze zu den nicht geschützten Gewinnchancen verschwimmen
        • Anliegerrecht

          • Definition
            Recht an der Lage am Verkehrsweg
          • Straße dient mehr öffentlichem als privatem Interesse, daher SB (-)
          • Ausnahme: dauerhafte Zufahrt / Zugang → SB (+)

    • vermögenswerte Rechte des öffentlichen Rechts

      • Definition
        wenn sie dem Berechtigten iS. eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf einer nicht unerheblichen Eigenleistung beruhen und dem Zweck der Existenzsicherung dienen

        • Arbeitslosengeld

        • gesetzliche Rentenversicherung (Rentenanwartschaft)

        • Krankenversicherung

        • Erstattungsanspruch überbezahlter Steuern

      • staatliche Gewährung: Sozialleistungen (Fürsorgeansprüche,BAFöG, Sozialhilfe), Subventionen (an Betriebe und Unternehmen), Lastenausgleichsansprüche, Prämien für Bausparer

        • Eigenleistung (-)

      • Betriebsgenehmigung

        • mangels hinreichender auf die Genehmigungserteilung bezogener Eigenleistung der Betreiber

        • aber (+) bei Investitionen aufgrund der Betriebsgenehmigung

    • Dimension des Schutzbereichs

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