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- Datenerhebung
- Grundlagen zu Datenerhebung
- vorher: Generalklausel reicht
- dann: Recht auf Informationelle Selbstbestimmung (aus Art. 2)
- bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlage
- hamburger DVG
- 12a VersammlungsG
- Sonderfall: aufgedrängte Daten
- Datenerhebung, wenn 'Plicht zur Kenntnisnahme'
- sonst nicht
- BeispielNachbar erzählt von verschwenderischem Lebenswandel
- Anwendbarkeit, Verhältnis zu
- BDSG / LDSG
- diese können nie RGL sein
- vorrangige Anwendung des DVG
- Sonderordnungsgesetzen
- subsidiäre Anwendung des DVG
- Beispielz.B. §§ 12a, 19a V z.B. §§ 12a, 19a VersG → Anwendung von DVG, weil VersG Regelungskücke und LDSG subsidiär ersG → Anwendung von DVG, weil VersG Regelungskücke und LDSG subsidiär
- Differenzierungen
- #1
- Erhebung
- 1. Vorrang der offenen Erhebung
- § 2 III DVG
- 2. Bindung an Betroffenen
- Verarbeitung
- 3. Zeckbindung
- gem. §14 DVG
- = Nutzung und Speicherung nur zu dem Zweck der Erhebung
- #2
- personenbezogene Daten
- problematisch
- statistische Daten
- Beispielwie viele Personen sind um Ecke gelaufen
- BeispielGesamtaufnahmen zur Mengenkontrolle bei Ansammlungen
- unproblematisch
- #3
- Datenschutz
- Ansprüche
- Auskunft (§ 25 Auskunft (§ 25 DVG) DVG)
- Berichtigung
- Sperrung
- Löschung (§ 24 II Löschung (§ 24 II DVG) DVG)
- SE (§ 20 SE (§ 20 DSG) DSG)
- Prozessual
- (P) Verpflichtungsklage oder Leistungsklage
- e.A.: Verpflichtungsklage
- Arg.: erst nach VA wird gelöscht
- a.A.: all. Leistungsklage
- Arg.: tatsächliches Handeln
- Erhebung
- offene Maßn.
- Befragung (§ 3 DVG)
- Anhalten zu diesem Zweck
- Alles, was darüber was darüber hinausgeht: § 4
- jede Person
- kein §§ 8,9 kein §§ 8,9,10 SOG nötig ,10 SOG nötig
- Berechtigungsscheine (§ 4 V DVG)
- ohne konkreten Verdacht
- aber Ort mit Kriminalitätsschwerpunkt
- jede Person 'Ortshaftung'
- kein §§ 8,9 kein §§ 8,9,10 SOG nötig ,10 SOG nötig
- Zweck ist es, dass der pot. Störer aus der Anonymität gerissen wird und weiß, dass er fortan für jede weitere Störung verantwortlich gemacht werden kann
- Abgrenzung zu § 12 Abgrenzung zu § 12 SOG SOG
- § 4 DVG hat die höhere Eingriffsschwelle und ist daher für Polizei lex specialis
- übrige Ordnungsbehörden daher § 12 übrige Ordnungsbehörden daher § 12 SOG, weil DVG nicht anwendbar SOG, weil DVG nicht anwendbar
- BeispielRazzia
- erkennungsdienstliche Maßnahmen, (§ 7 DVG)
- § 81 b 2. Alt StPO
- vorrangig
- Verwaltungsrechtsweg (§ 40 I 1 VwGO (+))
- Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhang
- BeispielFingerabdrücke, Fotos machen
- BeispielInzidentprüfung von § 4
- Definitionnur, was äußerlich erkennbare Merkmale die für Zwecke des Verfahrens notwendig sind
- keine DNA Proben
- Vorladung § 11 Vorladung § 11 SOG SOG
- verd. Maßn.
- § 9 Observation
- § 10 § 10 Lauschangriff Lauschangriff
- BeispielRichtmikrofon
- idR Richterbeschluss
- § 10a § 10a Telefonüberwachung Telefonüberwachung
- IMSI Catcher
- unmittelbare bevorst. Gefahr für Leib, Leben, Freiheit
- Rasterfahndung § 23 Rasterfahndung § 23 DVG DVG
- RGL bei jeder Stelle (JEDEM!) jede Information abzufragen
- nichtöffentliche + öffentliche Stellen
- BeispielKontodaten, Handyverbindungen
- Karlsruhe (2006): verfassungsgemäß aber ganz enge Auslegung
- bei vielen unschuldigen Menschen
- Terrorgefahr oder Geiselnahme
- Entführung Hans Martin Schleyer
- erste Rasterfahndung der Welt
- damals ohne RGL
- 'Bader Meinhof Komplex'
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