1382
- VideoÜberwachung im Polizeirecht
- öff. Veranstaltungen (§ 8 I HambDVG)
- öffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen
- Ausnahme: in manchen Ländern (z.B. Hessen) ist Sb von Art. 8 erfasst!
- dann mögliche RGL: §§ 19a, 12a V dann mögliche RGL: §§ 19a, 12a VersG ersG
Abgrenzung: selber , aber nicht gleicher Zweck
- BeispielJahrmarkt, Messe
- im Zusammenhang
- vorher, während und danach
- Beispielz.B. auch An- und Abreise
- aber: unmittelbarer, zeitlicher, örtlicher und innerer Zusammenhang
- Tatsachen, die Annahme rechtfertigen...
- öffentliche Flächen (§ 8 II, III HambDVG)
- Abs. 2
- Katalog des § 4 I Nr.3
- BeispielVerkehrs- und Versorgungsanlagen
- Beispielöffentliche Verkehrsmittel
- BeispielAmtsgebäude
- Beispielbesonders gefährdete Objekte
- auch verdeckt
- Abs. 3
- öffentliche Orte, an denen mit Straftaten zu rechnen ist
- Beispielz.B. nicht: Einkaufszentren
- nur offen
- latent verfassungswidrig!
- Befugnisnorm
- Einzelmaßnahme
- Zuständigkeit der Länder
- aber im Bereich der Videoüberwachung keine abschließende Regelung in § 81B Alt.2 StPO
- im Bereich der Telefonüberwachung abschl. geregelt § 100a ff. StPO
- OVG HH 22.06.2010
- Filmen von Hauseingang nicht ok: nur öffentlicher Teil der Straße
- Volkszählungsurteil
- selbst bloße Beaboachtung ohne Speicherung = Eingriff
- Arg.: besonders intensive Betrachtung
- Speicherung für 48 Std. allgemein als ok angesehen, DVG als Schranke des GR
- Verhältnismäßigkeit?
- zumindest (+) wenn auf Kriminalitätsschwerpunkte begrenzt
- Videoüberwachung Hansaplatz
- Kameras schützen (präventiv) nur vor Eigentumsdelikten
- statistisch fast gar nicht vor KV Delikten
- daher: Maßnahme scheitert dann an RGL, weil Zweck haupts. KV Delikte (schwerer), da aber nur repressives Vorgehen, aber in StPO nicht geregelt
- § 8 VI HambDVG - automatische Kennzeichenüberwachung
- Entscheidungen des BVerfG
- sekundenschnelle Prüfung, sofortige Löschung im 'Nichttrefferfall'
- verfassungsgemäß
- sonst ('Trefferfall'):
- Eingriff (+)
- für Bürger ist nicht erkennbar, mit welchem 'Fahndungsbestand' abgeglichen wird
- BeispielArg.: keine Tatbestandsvoraussetzungen zur Erfassung wurden normiert
- → Verbot der Grundrechtsverletzung 'ins Blaue hinein'
- BeispielArg.: der Verwendungszweck ist nicht festgelegt
- Beispielauch bei Erfassung v. KFZ-Steuer Prellern
- prozessuale (P)
- Klageart
- Existenz
- h.M.: ja
- Arg.: Artikel 19 IV GG
m.M.: nein
- Arg.: Gewaltenteilung (Art. 20 II)
- RSB
- Schema: qualifiziertes RSB
- Ankündigung bringt endgültige Vorwirkung
nicht unerhebliche Nachteile zu erwarten
- nicht wiedergutzumachender Schaden
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10
- BVerfGE 113, 348 Rn. 93
- BVerfGE 113, 148
- OVG HH Urt. v. 22.06.2010
- BVerfGE 65, 1
- BVerfG NJW 2008, 1505