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- Zerstörung anderw. Rechsscheins,§ 15 II HGB
- Schema § 15: Vrss
- anderweitiger Rechtsschein
- Beispiel
- Beispiel
- BeispielEinzelhandelsgeschäft wird (ordnugnsgem. eingetragen) von Anderem übernommen. Fima bleibt bestehen (§ 22 HGB ). Bisheriger Geschäfts- inhaber wird als nicht vertretungsber. Mitarbeiter angestellt und tätigt Bestellungen
- BeispielAbwandlung: Einbringung nicht in Einzelhandelsgeschäft sondern GmbH u. Co. KG
- eingetragene Tatsache
- Definition
- Eintragungspflicht ist egal!
- mehr als 15 Tage vergangen, oder Dritter kann Unkenntnis der Tatsache nicht beweisen
- kein Wertungesetzliche Schuldverhältnisseorrang des spez. RechtsscheinsTB
- ungeschriebenes TBM
- grunds. geht spezieller Rechtsschein vor
- allerdings darf Regelung auch nicht komplett ausgehöhlt werden
- Beispielin Abwandlung oben: Verletzung der Pflicht Firma zu ändern (§ 19 II HGB ) - > § 15 II HGB (-)
- Beispiel
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