Arrest, § 916  ZPO und einstweilige Verfügung, § 935 ZPO Schema
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  • Arrest, § 916 ZPO und einstweilige Verfügung, § 935 ZPO

    • Grundlagen zu Arrest, § 916 ZPO und einstweilige Verfügung, § 935 ZPO

    • einstweilige Verfügung (eV)

      • #

        1. Zulässigkeit

          • keine Vorwegnahme der Hauptsache
            • Beispiel
              A hat gegen B Anspruch auf Herausgabe von Auto § 985 ZPO . B könnte sich ins Ausland absetzen. A kann nicht iRd eV Herausgabe an sich selbst verlangen, nur an einen Sequester
          • Behauptung v. Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund
            • = qualifizierte Prozessvoraussetzung
          • nicht der selbe Streitgegenstand wie Hauptsache
            • → parallele Verfolgung möglich
          • vor LG auch ohne Anwalt möglich (trotz § 78 I ZPO )
            • weil Erklärung zum Protokoll der Geschäftsstelle möglich
          • besondere Zuständigkeit
            • Gericht der Hauptsache §§ 937, 802 ZPO (ausschließlicher Gerichtsstand)
              • oder vor Anhängigkeit der Hauptsache: Gericht, was zust. wäre
              • Streitwert: § 3 ZPO
                • freies Ermessen idR 1/3 der Hauptsache
                • Interesse des Antragstellers an der Sicherung des in der Hauptsache zu erreichenden Urteils
            • wenn eilig: Amtsgericht vor Ort, §§ 942, 802 ZPO (ausschließlicher Gerichtsstand)
        2. Begründetheit

          1. Verfügungsanspruch
            • = Schlüssigkeit des Anspruchs
          2. Verfügungsgrund
      • Arten

        • 935

          • Sicherungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung Sicherung v. best. Streitgegenstand
            • Beispiel
              Unterlassung, Eintragung von Widerspruch
        • 940

          • Regelungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung Sicherung d. Rechtsfriedens
            • Zustand erhalten oder gestalten
            • Beispiel
              Herausgabe der streitgegenständlichen Sache an Sequester, Beheizung einer Wohnung Duldung einer Reparatur, Weiterbeschäftigung nach Kündigung
          • Leistungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung
            • Vorwegnahme der Hauptsache!
            • nur in Ausnahmen
              • Beispiel
                Herausgabe dringend benötigter Sachen, Gegendarstellung
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