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- Privatklagedelikte § 374 ff. StPO
- Privatklagedelikte
- nach § 374 StPO
- Prüfung
- Vorrang des Offizialdelikts
- zumindest gedanklich immer prüfen
- besonderes öffentliches Interesse, § 376 StPO
- DefinitionLebenskreis über den des Verletzten hinaus gestört und Strafverfolgung gegenw. Anliegen der Allgemeinheit
- das öffentl. Interesse SOLL bejaht werden, weil ....
- kein Zusammenhang zu Offizialdelikt
- wenn kein hinr. TV für PkD
- Frage stellt sich gar nicht
- wenn hinr. TV (+)
- ö.Intr.?
- sonst nur RMB über Privatklage
- Zusammenhang zu Offizialdelikt
- nicht bei § 223 StPO / § 249 StPO !
- das wäre anfängerhaft
- wenn TV-OD (+) und TV-PkD (+)
- Zwar handelt es sich um ein PkD, jedoch ist im Offizialverfahren zu verfolgen, weil ...
- wenn TV-OD (-) und TV-PkD (-)
- Einstellung nach § 170 II StPO (Nachricht gem. § 171 StPO )
- wenn = Verletzter: RMB nach § 172 StPO (Beschwerde / Klageerzwingungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren)
- wenn TV-OD (-) und TV-PkD (+)
- wenn ö.Intr. (-)
- 2x RMB = der Verletzte hat die Wahl, was er machen will
- weil nicht ausschl. PKD, vgl. § 172 II S.3 StPO
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