9215
- Prozessuales Gutachten (StA Klausur)
- Strafgericht
- Zuständigeit
- Jugendger auch für Heranw., §§ 33, 107 JGG
- Strafzumessungserwartungsprognose
- Strafrahmenverschiebung
- unbenannt
- Beispiel§ 213 StPO ' oder liegt sonst ein minder schwerer Fall'
- benannt aus Mat GA
- Schärfung: Regelbsp.
- Milderung: §§ 13, 17 StPO .2, 21 ff., 27, 28 I, unbenannt und milder schw. Fall
- bleibt nach 12 III StGB dennoch Verbrechen!
- im Hinblick auf... Strafe lediglich im unteren Bereich des Strafrahmens (aber § 47 StGB!) / allenfalls Geldstrafe
- § 10 StGB, 1 ff. JGG Sanktionen
- nachträgliche Gesamtstrafe = fiktiver Härteausgleich
- Verbrechen → StrRi (-)
- Verbindung/Trennung nach § 2 f. je nach Zusammenhang oder § 237 StPO
- persönlich / sachlich (264)
- 52, 252
- 1 Satz z.B. bei Ausschluss Besch. durch Bearb.vermerk
- funktionale § 74e GVG
- Schwurger, Wirtschaftsstraf- und Staatsschutzkammer
- Rechtsweg, § 13 GVG
- Verweisung
- an richtigen Rechtsweg § 17a II 1 GVG
- nur an höheres zuständiges Gericht, § 269 f. StPO
- Willkür
- #
- Einstellungsnachricht -> Beschuldigten, § 170 II S.2 StPO
- nicht, wenn 2W Frist für Klageerzwingung noch läuft
- Einstellungsbescheid -> Antragsteller, § 171 S.1 StPO
- sogar Anhören der Behörde zuvor zwingend (in Kl. ergebnislos durchgef. MN)
- DienstaufsBeschw an GenStA
- +RMB über Klageerzwingung -> Verletzten, § 171 S.2 StPO
- + § 172 II StPO : Antrag auf ger Entsch
- bei vielen §§ unmöglich!
- Besondere Verfahren
- Strafbefehlsantrag, § 407 StPO
- HVh für Spezialprävention ('vor Augen führen')
- nicht alle für RFolgenbest. wesentl. Umst. aufgeklärt
- Beschleunigtes Verfahren, § 417 StPO
- erford. Beweisaufnahme, Vielzahl an Tatvorwürfen und rechtlicher Probleme
- immer zuerst prüfen
- wenn TV-OD und TV-PkD (-) → Einstellung § 170 II StPO
- Definitionöffentliches Int., wenn RFrieden über Lebenskreis d. Verl. hinaus gestört und Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit
- das ö.I. SOLL hier bejaht werden, da...
- §§ 154, 154a StPO
- Im Hinblick auf... fällt... nicht beträchtlich ins Gewicht
- § 154a StPO : Die Verfolgung soll deshalb auf... beschränkt werden
- § 154 I StPO : Von der Verfolgung... soll deshalb abgesehen werden
- SOLL, nicht IST
- klarmachen, dass Ermessen ausgeübt
- bei § 142 / § 316 jeweils einen TB behalten als Anknüpfungspunkt für § 69 II Nr. 2,3 StGB
- gegen Beamte gerichtetet Delikte immer anklagen
- Hinweis in
- bei § 154 StPO ist der Antragsteller zu bescheiden
- Sicherungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren, § 413 StPO
- Abgabe an OWi-Behörde, § 43 OWiG
- Nebenentscheidungen
- Sonstig
- Dolmetscher, § 259 i.V.m. § 185 f. GVG
- MiStra
- Nr. 13 Bewährungsstelle Nr. 15, 16: Beamte Nr. 32: Jugendliche Nr. 36a: Waffen Nr. 42 Ausländer Nr. 43 JVA (U-Haft)
- Nr. 43 nur bei U-Haft in anderer Sache
- + Mitteilung an Haftrichter, § 114d II S.2 StPO
- + Abschrift der Klage an JVA
- Arg.: Übergang der Haftkontrolle
- Nr. 45 StVk (-)
- nur Ausgang d. Verfahrens
- Begehren d. BS/ and Betr u. weiteres Vorgehen
- Nebenklage bei Anschlusserklärung §§ 397 ff. StPO
- Beschlagnahme
- nur bei Widerspruch notw.
- z.B. wenn StA nach § 111e StPO anordnet
- z.B.: wenn iRv Durchsuchung nur pauschale 'Beschlagnahmeanordnung'
- Einziehung: Antrag auf vorläufige Anordnung nach § 111b StPO , c
- Tatmittel (Waffen usw.)
- 111c V i.V.m. 136 BGB macht Veräußerung nichtig
- Beziehungsggst, die notw für TB (z.B. Auto)
- Beispiel
- gem. § 282 StGB
- BeispielSonder-§ 21 III StVG
- Verfall idR (-)
- da Ersatzansprüche bestehen
- § 74b StGB VHM
- Strafmilderung
- dringender TV
- Herausgabe
- auch bei nicht erforderlichen Beweismitteln
- Beispielz.B. auch Beute, wenn Fotos / Zeugen reichen
- Herausgabe an Beschuldigten / Dritte
- letzter Gewahrsamsinh., Anspr. 3. in Frist nachzuweisen
- bei eigener Anordnung bzw. nur ri. Best. d. Beschl. kann StA selber anordnen
- Antrag nur erforderlich, wenn auch schon gerichtlich angeordnete Beschlagnahme
- 180 III RiStBV: außerger Einziehung zu Lasten Dritter
- § 111k StPO Anordnung der Herausgabe an Verletzten
- StA entscheidet selbst
- Entscheidung des Gerichts, wenn
- Berechtigung nicht offenkundig
- Weitere vorläufige Maßnahmen
- § 111a StPO : vorl. Entziehung der Fahrerlaubnis
- i.V.m. §§ 69, 69a StGB bei char. Unzuverl. (Regeldelikte + 21 StVG)
- bei schweren Delikten: Hinweis auf Bereitschaft Sicherheit d. StrVK den eig. Int. unterzuordnen
- bloßer Missbrauch eine KFZ zur Behehung allg. Straftaten reicht nicht aus
- (-) bei bes Tat- oder pers Umständen
- ohne FE isolierter § 69a StPO
- Ermessen
- FS sichergestellt?
- WS?
- § 111a StPO +/aber keine Hrsg FS
- § 111a StPO (-), § 69 StPO in HV reicht
- → Durchsuchung veranlassen §§ 111b, 111c StPO
- § 132a StPO vorl. Berufsverbot
- dringender TV (auch Antragsdel ex § 130 StPO ) (hohe Ws der schuldhaften Beteiligung)
- Haftgrund
- Fluchtgef., wenn nach Ges.würd. (Strafhöhe, Anreize) konkr TS Ws, dass Verf. entziehen
- auch (Über-)Haft i.a.S.
- nach II subs. § 112a StPO Wdh.gefahr
- § 112 III StPO Katalogtaten verf.konform nur wenn II-Gründe nicht auszuschließen
- VHM §§ 112, 113 StPO
- § 112 StPO Anordnung
- § 116 I StPO Außervollzugsetzung
- § 116 IV StPO Fortsetzung
- Prüfung 3M-/6M-Frist, §§ 117 V StPO /121
- § 120 III StPO : Aufhebung und Anordnung sof. Freilassung
- Verteidiger
- insb. wg. der Schwere der Tat (§ 140 II StPO)
- Diese beurteilt sich nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung
- ab 1 Jahr
- Waffengleichheit mit Mitangeschuldigten
- bei Beamten: immer
- Arg.: Es droht Disziplinarverfahren
- beachte 6 IIIc EMRK
- 'c)sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;'
- Bestellung § 141 I StPO , III 3
- Wahlverteidiger droht mit Mandatsniederlegung
- Pflichtverteidiger
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