Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Deliktsrecht

Themengebiet: Mängelrecht vs. Deliktsrecht

Frage 10 von 16

Was spricht für und gegen die Stoffgleichheitslehre?

  • Weiterfresserschäden: Verletzung der mangelfreien Restsache = Eigentumsverletzung?

    • Stoffgleichheitslehre delikt. A. erfassen nur Schäden, die nicht mit ursp. Mangel stoffgleich sind

      • Vergleich des Mangelunwerts bei der Übergabe mit dem später durch den Mangel eingetretenen Folgeschaden. Wenn Wert der Kaufsache aufgr des Mangels bereits bei Gef.überang nach Krieterien des § 441 III BGB herabgsetzt war → § 823 BGB (-). Stoffgleichheit (+).

      • wirtschaftlich technische Betrachtungsweise

      • Stoffgleichheit (+) und § 823 BGB (-) z.B. wenn alle Teile betreffend, wie durchgerostet

      • Stoffgleichheit (-) und § 823 BGB (+) wenn klein und reperabel wie Schwimmschalterfall

    • nur das Resteigentum: Mangel lag schon von Anfang an vor

    • Problem

      1. je kleiner der Vorwurf an den Verkäufer desto eher haftet er

      2. aber: Kritik bezieht sich nur isoliert auf Deliktsrecht, ignoriert ausgleichendes Mängelrecht

      3. aber: Große Mängel sind leichter erkennbar, daher weniger Schutzwürdigkeit beim Käufer

    • Beim Verbrauchsgüterkauf ? EUGH (VerbrKauf-RL): Nacherfüllung umfasst auch den Weiterfresser-Schaden ?Ersatz des Äquivalenzinteresses -? unionsrechtlich begründete Ausweitung des NacherfüllungsA's, dient dem Schutz des Verbrauchers und darf daher nicht zur Einschränkung seiner delikt. A. aus § 823 BGB führen