Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Deliktsrecht
Frage 3 von 16
Wie ist höhere Gewalt iSd § 7 II StVG definiert?
- #
- ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis,
- das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist,
- mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann
- und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist


