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Karteikarten - Deliktsrecht

Themengebiet: §§ 7, 18 StVG, Verkehrsunfälle

Frage 3 von 16

Wie ist höhere Gewalt iSd § 7 II StVG definiert?

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    1. ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis,
    2. das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist,
    3. mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann
    4. und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist