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Karteikarten - Kaufrecht
Frage 6 von 19
Ist ein Fall denkbar, in dem die Minderung wegen einer mangelhaften Kaufsache nicht erklärt werden braucht?
- Erklärung der Minderung
- bei unbehebbar mangelhafter Sache
- vor Übergabe: Teilunmöglichkeit, Anspruch schon nach § 326 I BGB automatisch gemindert
- nach Übergabe: keine Teilunmöglichkeit (§ 326 I S.2 BGB ), Minderung muss erklärt werden


