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Karteikarten - Kaufrecht

Themengebiet: Reichweite des Nacherfüllungsanspruchs

Frage 10 von 19

Wie ist die aktuelle Rechtsprechung des BGH / EuGH zu den Ein- und Ausbaukosten von mangelhaften Kaufsachen?

  • Nacherfüllung § 439 II BGB

    • wenn noch nicht selbst vorgenommen

    • BGH alt: greift nicht

      • § 439 II BGB regelt nur Kosten, setzt Nacherfüllungsanspruch voraus und begründet ihn nicht

    • e.A.: greift

      • Arg.: bloße Kostenregelung ohne Anspruch wäre sinnlos

    • BGH, EuGH: (+), bei Verbrauchern

      • Arg.: VerbrGKRL legt in Art. 3 Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung fest

        • Einbaukosten zwar nicht explizit in Abs. 4 genannt aber 'insbesondere' heißt, dass nicht abchließend

      • Arg.: andernfalls müsste Verbaucher Kosten 2x tragen

      • Arg.: Pflichtenprogramm des V ergibt sich nicht nur aus Vertrag (= Übergabe an der Kasse), sondern auch aus Art. 3 der RL

    • bei Nichtverbrauchern

      • (-)

        • Die richtlinienkonforme Auslegung, kann nur so weit reichen, wie der Anwendungsbereich der RL geht. Diese gilt aber nur zw. Unternehmer - Verbraucher

        • mgl. überschießende Umsetzung der RL in § 439 BGB ?

          • Con.: ergibt sich nicht aus tel. Auslegung, da deutsch. Gesetzg. Auffassung des EuGH nicht kennen konnte
          • Con.: vgl. alte Rspr. (oben)
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