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Karteikarten - Kaufrecht
Frage 10 von 19
Wie ist die aktuelle Rechtsprechung des BGH / EuGH zu den Ein- und Ausbaukosten von mangelhaften Kaufsachen?
Nacherfüllung § 439 II BGB
- wenn noch nicht selbst vorgenommen
- BGH alt: greift nicht
- § 439 II BGB regelt nur Kosten, setzt Nacherfüllungsanspruch voraus und begründet ihn nicht
- e.A.: greift
- Arg.: bloße Kostenregelung ohne Anspruch wäre sinnlos
- BGH, EuGH: (+), bei Verbrauchern
- Arg.: VerbrGKRL legt in Art. 3 Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung fest
Einbaukosten zwar nicht explizit in Abs. 4 genannt aber 'insbesondere' heißt, dass nicht abchließend
- Arg.: andernfalls müsste Verbaucher Kosten 2x tragen
- Arg.: Pflichtenprogramm des V ergibt sich nicht nur aus Vertrag (= Übergabe an der Kasse), sondern auch aus Art. 3 der RL
- bei Nichtverbrauchern
- (-)
- Die richtlinienkonforme Auslegung, kann nur so weit reichen, wie der Anwendungsbereich der RL geht. Diese gilt aber nur zw. Unternehmer - Verbraucher
- mgl. überschießende Umsetzung der RL in § 439 BGB ?
- Con.: ergibt sich nicht aus tel. Auslegung, da deutsch. Gesetzg. Auffassung des EuGH nicht kennen konnte
- Con.: vgl. alte Rspr. (oben)


