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Karteikarten - Kaufrecht
Frage 9 von 19
Warum ist nach einem Rücktritt des Käufers wegen eines Mangels der Kaufsache idR kein tatsächliches Angebot zur Rückgabe erfroderlich, um Annahmeverzug nach § 293 BGB zu begründen?
Normalerweise ist nach Art und Weise ein Angebot nach § 294 BGB in tatsächlicher Form notwendig
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Ausnahme § 295 BGB : wörtliches Angebot
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Alt: Verweigerung
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Alt: Holschuld
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Regelfall, wenn die Sache nach dem Rücktritt noch bei Käufer ist
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