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Karteikarten - Kaufrecht

Themengebiet: Annahmeverzug §§ 293 ff.

Frage 9 von 19

Warum ist nach einem Rücktritt des Käufers wegen eines Mangels der Kaufsache idR kein tatsächliches Angebot zur Rückgabe erfroderlich, um Annahmeverzug nach § 293 BGB zu begründen?

Normalerweise ist nach Art und Weise ein Angebot nach § 294 BGB in tatsächlicher Form notwendig

  • Ausnahme § 295 BGB : wörtliches Angebot
    1. Alt: Verweigerung

    2. Alt: Holschuld

      • Regelfall, wenn die Sache nach dem Rücktritt noch bei Käufer ist
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