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Karteikarten - Strafrecht: Verkehrsdelikte

Themengebiet: § 315b, § 315c, Straßenverkehrsdelikte

Frage 6 von 11

Definition "rücksichtslos" iSd §315c I Nr.2

  • Definition
    rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen oder aus Gleichgültigkeit über seine Verkehrspflichten hinwegsetzt