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Karteikarten - Strafrecht: Verkehrsdelikte
Frage 4 von 11
Was hat es für Auswirkungen auf die Strafbarkeit nach § 142 StGB, wenn der Täter falsche Angaben zu den Personalien macht?
- e.A.: Einverständnis (-), weil Irrtum
- Delikt muss nicht zwangsläufig gegen den Willen des Berechtigten begangen werden. Unfall, Unfallbeteiligung liegen vor, es wird nur in das Entfernen eingewilligt
- O verzichtet nur auf Beweismittel; Rechtsgutbeeinträchtigung kann nachträglich nicht beseitigt werden
- con.: so entsteht gerade doch eine Pflicht zur (aktiven) Angabe der Personalien
- h.M.: Einverständnis (+), weil es auf tats. Vorliegen ankommt


